Neu
Dokument-ID: 1008183
Entnahme
Eine Entnahme ist das tatsächliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern durch einen Gesellschafter ohne entsprechendes Rechtsgeschäft. Die Entnahme von Betriebsvermögen setzt regelmäßig ein tatsächliches, nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Abgabepflichtigen voraus. Bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus einem Betrieb werden im Allgemeinen durch die Bewertung mit dem Entnahmeteilwert (§ 6 Z 4 EStG) stille Reserven aufgedeckt.