Körperschaftsteuerpflicht
Der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen Körperschaften. Dies sind juristische Personen des Privatrechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen sowie andere Zweckvermögen. Das Gesetz unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst das gesamte Einkommen einer Körperschaft, unabhängig davon, ob es im Inland oder im Ausland bezogen wird und aus welchen Einkünften es sich zusammensetzt.