Sachbezug
Ein Sachbezug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer geldwerte Vorteile erhält, die nicht in Geldform ausbezahlt werden, etwa die private Nutzung eines Firmenwagens. Diese Vorteile sind grundsätzlich als Teil des Arbeitslohns steuerpflichtig. Für viele Sachbezüge bestehen pauschale Bewertungsregeln, etwa in der Sachbezugswerteverordnung. Der Wert des Sachbezugs wird dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.