Neu
Dokument-ID: 1073533
1.1.7 Gerüstbauteile als Sachgesamtheit
Im Beschwerdefall waren die von einer Gerüstbau- und Gerüstverleihunternehmerin nach § 13 EStG geltend gemachten Abschreibungen strittig. Die belangte Behörde erachtete die gegenständlichen Gerüstteile als Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind (Ausschlussbestimmung des § 13 letzter Satz), und als nicht geringwertig.