Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
Für Steuerpflichtige, die unter die gesetzliche Betriebsausgabenpauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG fallen, besteht auf Antrag ein pauschalierter Vorsteuerabzug in Höhe von 1,8 % des Gesamtumsatzes. Daneben können unter anderem Vorsteuern für angeschaffte Waren und für abnutzbares Anlagevermögen, sofern die Anschaffungskosten mehr als EUR 1.100,– ausmachen, geltend gemacht werden. Überdies gibt es Vorsteuerpauschalierungen für diverse Berufsgruppen, die durch Verordnung festgelegt werden.