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Dokument-ID: 1008221
Steuerabsetzbeträge
Unter gewissen Voraussetzungen wird dem Steuerpflichtigen bei der Berechnung der Steuer ein bestimmter Betrag gutgeschrieben. Ein solcher Betrag wird Steuerabsetzbetrag genannt und kürzt die Steuerschuld. Infrage kommen insbesondere der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag.