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Redaktion FORUM Media | Glossar

Bauvereinigung (gemeinnützige)

Bauvereinigungen sind juristische Personen des Privatrechts. Sie werden gebildet, um dem Gemeinwohl im Bereich des Siedlungs- und Wohnungswesens zu dienen. Eine Bauvereinigung muss nach ihrem Aufbau, insbesondere der Eignung und Zuverlässigkeit ihrer Eigentümer und Organwalter sowie ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere ihrer Eigenkapitalausstattung (§ 6), als geeignet erscheinen, einen entsprechenden Beitrag zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohnungen zu leisten. Sie sind von der Körperschaftsteuer nach Maßgabe des § 6a KStG dann befreit, wenn sie nach dem WGG als gemeinnützig anerkannt sind und sie sich auf die in § 7 Abs 1 bis 3 WGG aufgeführten Geschäfte und die Vermögensverwaltung beschränken. Die gemeinnützigen Bauvereinigungen werden regelmäßig vom Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) geprüft.