© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1008174

Redaktion FORUM Media | Glossar

Einkunftsart

Zum Einkommen sind nur solche Einkünfte zu zählen, welche explizit einer Einkunftsart zuzuordnen sind. Es gibt sieben Einkunftsarten. Unter diese fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Unterschieden nach Art der Einkünfteermittlung zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu den betrieblichen Einkunftsarten, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte hingegen zu den außerbetrieblichen Einkünften. Überdies können die Einkunftsarten nach Subsidiarität unterschieden werden. Demnach sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Haupteinkunftsarten. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte sind demgegenüber Nebeneinkunftsarten. In diesem Zusammenhang relevant ist der „Verlustausgleich“.