Alleinverdiener
Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Der Ehepartner darf jährliche Einkünfte von höchstens EUR 6.937,– (2023: EUR 6.312,–) erzielen. Viele steuerfreie Einkünfte bleiben hierbei unberücksichtigt, wie etwa Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Alimentationszahlungen usw.