Vorsteuerabzug
Bezieht ein Unternehmer eine Leistung, kann er die ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer abziehen. In der Unternehmerkette ist die Umsatzsteuer daher kein Kostenfaktor. Um Anspruch auf Vorsteuerabzug zu haben, muss der Leistungsempfänger Unternehmer sein, die Leistung muss für sein Unternehmen erbracht worden sein, es muss eine den Formvorschriften genügende Rechnung vorliegen und die Leistung muss im Inland ausgeführt worden und steuerpflichtig sein.