1.1.22 Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer bebauten Liegenschaft bei nur teilweiser Hauptwohnsitzbefreiung
Für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises einer bebauten Liegenschaft aufgrund und Boden einerseits sowie Gebäude andererseits ist grundsätzlich die Sachwertmethode heranzuziehen. Dabei sind der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens sowie jener des Gebäudes – erforderlichenfalls im Schätzungsweg – zu ermitteln und der tatsächlich erzielte Gesamtkaufpreis im Verhältnis dieser Sachwerte aufzuteilen. Die vertraglich vorgenommene Kaufpreisaufteilung ist demgegenüber nicht maßgeblich, wenn sie nicht den objektiven Wertverhältnissen entspricht. Die Sachwertmethode trägt der wechselseitigen Wertbeeinflussung von Grund und Boden und darauf errichtetem Gebäude besser Rechnung und ermöglicht eine sachgerechte Zuordnung des Veräußerungserlöses zu den jeweils steuerbefreiten und steuerpflichtigen Teilen der Liegenschaft.