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Dokument-ID: 1008239
Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen können in der Rechtsform einer AG, SE oder eines VVaG betrieben werden. Sie müssen den Betrieb der Vertragsversicherung zum Unternehmensgegenstand haben. Für Versicherungsunternehmen gelten die Sondervorschriften der §§ 15, 16, 17 KStG. Die Voraussetzungen für den Betrieb der Vertragsversicherung in Österreich sind im Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG 2016 und den aufgrund des VAG 2016 erlassenen Verordnungen geregelt.