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Dokument-ID: 1197578
Außergewöhnliche Belastungen
Unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und nicht durch eine Versicherung oder ähnliches gedeckt sind. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung:
- Außergewöhnlichkeit: Die Ausgaben müssen über das übliche Maß hinausgehen, das eine Durchschnittsperson in ähnlicher Lage zu tragen hat.
- Zwangsläufigkeit: Die Aufwendungen dürfen nicht freiwillig entstanden sein, sondern müssen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unvermeidbar sein.
- Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Kosten müssen hoch genug sein, um die finanzielle Lage des Steuerpflichtigen wesentlich zu belasten.
- Keine Ersatzmöglichkeit: Es darf keine vollständige Kostenerstattung durch Dritte erfolgen.