Freibetragsbescheid
Ein Freibetragsbescheid wird einem Arbeitnehmer auf Antrag oder im Wege einer Veranlagung über Werbungskosten, Sonderausgaben oder eine außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt ausgestellt, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann. Ein solcher Freibetragsbescheid ist überdies eine „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber“, auf der der Freibetrag ersichtlich ist. Der Arbeitgeber muss diese Mitteilung der Berechnung der Lohnsteuer des kommenden Jahres zugrunde legen.