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Dokument-ID: 1008248
Steuersatz 13%ig – UStG
Unter gewissen Voraussetzungen gilt gem § 10 Abs 2 oder Abs 3 UStG ein ermäßigter Steuersatz von 10 % oder 13 %. Der 13%ige Steuersatz wird nur angewendet, wenn Umsätze nicht dem 10%igen Steuersatz unterliegen. Umfasst sind unter anderem Lieferungen von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz usw.