1.1.2 Bürgschaftsübernahme als Betriebsausgabe eines Steuerberaters?
Im hier vom Präsidenten der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland angefochtenen Bescheid führte die belangte Behörde aus, dass Bürgschaftszahlungen des mitbeteiligten Steuerberaters Betriebsausgaben darstellen, weil der erwartete wirtschaftliche Nutzen der Bürgschaftsübernahme (von welcher der Auftrag eines Klienten abhängig gewesen sein soll) für die in Aufbau befindliche Steuerberatungskanzlei eine beachtliche Einnahmequelle dargestellt habe und die Zahlungen somit betrieblich veranlasst waren.