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FORUM Media (red) | Glossar

Doppelte Haushaltsführung

Benötigt ein Arbeitnehmer aufgrund der Distanz zusätzlich zum Familienwohnsitz eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes (das tägliche Pendeln ist unzumutbar), liegt eine doppelte Haushaltführung vor. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine doppelte Haushaltsführung (Familienwohnsitz, weiterer Wohnsitz am Beschäftigungsort) sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn eine berufliche Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung besteht. Von einer beruflichen Veranlassung ist dem Grunde nach auszugehen, wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen so weit von seinem Beschäftigungsort entfernt ist, dass ihm die tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes noch als durch die Einkunftserzielung veranlasst gilt.