Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung, gesetzlich als Außenprüfung bezeichnet, ist eine Überprüfung abgabenrechtlich relevanter Verhältnisse durch die Abgabenbehörde. Sie kann Unternehmen, betriebliche Einkunftsquellen, aber auch bestimmte steuerlich bedeutsame Sachverhalte bei Privatpersonen betreffen. Geprüft werden etwa Aufzeichnungen, Belege, Verträge, Steuererklärungen und die steuerliche Behandlung einzelner Geschäftsvorfälle. Im Bereich von Grundstücksveräußerungen kann die Prüfung insbesondere die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer, Anschaffungs- und Herstellungskosten, Befreiungsvoraussetzungen oder die Kaufpreisaufteilung betreffen. Stellt die Abgabenbehörde Abweichungen fest, kann dies zu geänderten Abgabenbescheiden und gegebenenfalls zu Nachforderungen führen.