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Dokument-ID: 1245211
Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist ein abnutzbares Anlagegut, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unterhalb einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze liegen. GWGs können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, was die Buchführung vereinfacht und den steuerlichen Aufwand reduziert.