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Redaktion FORUM Media | Glossar

Belegausstellungspflicht

Bei Bargeschäften müssen Unternehmer iSd Umsatzsteuergesetzes gem § 132a BAO für Lieferungen und sonstige Leistungen iSd UStG unabhängig vom Leistungsempfänger einen Beleg ausstellen und an den Kunden überreichen.

Im Hoheitsbereich kommen die Regelungen über die Belegerteilungspflicht nicht zur Anwendung, da die Einnahmen im Regelfall keine Umsätze iSd UStG darstellen. Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist. Erfolgt die Gegenleistung mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen, so gilt dies als Barzahlung. Als Barzahlung gilt weiters die Hingabe von Barschecks sowie vom Unternehmer ausgegebener und von ihm an Geldes statt angenommener Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen.