Steuersätze – KStG
Steuersätze geben Auskunft darüber, wie viel Prozent des Einkommens oder des Gesamtbetrages der Einkünfte als Körperschaftsteuer abzuführen sind. Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt 25 % und gilt grundsätzlich für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften sowie für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Die Bemessungsgrundlage bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften stellt ihr Einkommen dar. Bei beschränkt Steuerpflichtigen ist die Bemessungsgrundlage die Gesamtsumme der Einkünfte.