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Dokument-ID: 1008222
Steuerbefreiungen nach dem UStG
Das UStG kennt zwei Arten von Steuerbefreiungen. Die unechte Steuerbefreiung, für deren Erbringung der Unternehmer vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist und die echte Steuerbefreiung, die keinen Einfluss auf das Recht auf Vorsteuerabzug hat. Bei einigen unechten Steuerbefreiungen besteht die gesetzliche Möglichkeit, auf deren Anwendung zu verzichten und die eigenen Leistungen als steuerpflichtig zu behandeln (siehe § 6 Abs 2 UStG).