Hauptveranlagung (GrEStG)
Die Steuermessbeträge werden vom Finanzamt nach der Hauptfeststellung der Einheitswerte festgesetzt (= Hauptveranlagung). Unter Hauptfeststellung versteht man die allgemeine Feststellung sämtlicher Einheitswerte zu einem bestimmten Stichtag. Die letzte Hauptfeststellung erfolgte 1973. Der Hauptveranlagung ist der Einheitswert zugrunde zu legen, der auf den Hauptfeststellungszeitpunkt festgestellt worden ist. Entsprechendes gilt für die anderen im Einheitswertbescheid getroffenen Feststellungen.