Miteigentum
Miteigentum liegt vor, wenn mehreren Personen ein Grundstück oder eine Liegenschaft nach ideellen Anteilen gemeinschaftlich gehört. Jeder Miteigentümer ist dabei nicht Eigentümer eines räumlich abgegrenzten Teils, sondern eines rechnerischen Anteils an der gesamten Sache. Über seinen Miteigentumsanteil kann ein Miteigentümer grundsätzlich verfügen, etwa ihn verkaufen oder verschenken. Bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils können Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen entstehen. Ob eine Steuerbefreiung, insbesondere die Hauptwohnsitzbefreiung, zur Anwendung kommt, ist für jeden Veräußerer anhand seiner eigenen Voraussetzungen zu prüfen. Miteigentum ist vom Wohnungseigentum zu unterscheiden, das zusätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen Einheit vermittelt.