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Dokument-ID: 1008163
Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen
Internationale Schachtelbeteiligungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Eine solche liegt vor, wenn eine inländische Muttergesellschaft Gewinne aus einer ausländischen Tochtergesellschaft bezieht, an der sie mindestens ein Jahr lang ohne Unterbrechung zu 10 % beteiligt war.