Kreditinstitut
Ein Kreditinstitut ist gem § 1 Abs 1 BWG, wer aufgrund der §§ 4 oder 103 Z 5 BWG oder besonderer bundesgesetzlicher Regelungen berechtigt ist, Bankgeschäfte zu betreiben. Kreditinstitute iSd Bankwesengesetzes (BWG) sind unter den Voraussetzungen des § 5 Z 3 KStG von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit, für Kreditinstitute iSd BWG gilt die Sondervorschrift des § 14 KStG. Letztere regelt die Besteuerung der Zuführung zur Haftrücklage. Dies ist eine abzugsfähige Aufwendung iSd § 11 KStG.