Kapitalertragsteuer
Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen und im Inland bezogenen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Kapitalertragssteuer erhoben (§ 93 Abs 1 EStG).
Die Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich beträgt grundsätzlich 27,5 % für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen aus nicht-sparbuchgebundenen Einlagen (zB Anleihen, Crowdinvesting), Dividenden aus Aktien und GmbH-Beteiligungen, Erträge aus Investmentfonds, ETFs, Derivaten, Kursgewinne aus Wertpapieren).
Für Zinsen von Sparbüchern und Girokonten gilt eine KESt in Höhe von 25 %.