Spekulationsgeschäft
Bei Spekulationsgeschäften handelt es sich um Veräußerungsgeschäfte von privatem Vermögen, sofern dieses nicht in Kapitalanlagen oder privaten Grundstücken besteht und zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Einkünfte daraus werden aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten, vermindert um Werbungskosten, erzielt. Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gem § 27 oder § 30 EStG steuerlich zu erfassen sind.