Kleinbetragsrechnungen
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 400,– (brutto inkl USt) nicht übersteigt, sind hinsichtlich der Rechnungsmerkmale Erleichterungen vorgesehen.
Bei Kleinbetragsrechnungen genügen gem § 11 Abs 6 UStG folgende Angaben:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum