Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Der Investitionsfreibetrag ist der Gewinnfreibetrag, der natürlichen Personen zusteht, deren Gewinn EUR 30.000,– übersteigt und in dessen Höhe entsprechende Investitionen durchgeführt wurden. Zwischen 4,5 und 13 % des Gewinnes, der den Betrag von EUR 30.000,– (Grundfreibetrag) übersteigt, können steuerfrei belassen werden (Staffelung). Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Entsprechende Investitionen sind dem Betriebsvermögen mindestens 4 Jahre gewidmetes Vermögen oder mindestens vier Jahre nutzbare abnutzbare Wirtschaftsgüter. Jedoch sind nicht alle Wirtschaftsgüter die mindestens vier Jahre nutzbar sind, entsprechende Investitionen. Ausgenommen sind beispielsweise Pkw oder gebrauchte Wirtschaftsgüter.