Steuergegenstand
Der Steuergegenstand bezeichnet den Sachverhalt, an den ein Steuergesetz die Abgabenpflicht knüpft. Er bestimmt somit, was besteuert wird, etwa Einkommen, Umsätze, Grundstücksveräußerungen, Erwerbe von Grundstücken oder bestimmte Vermögensübertragungen. Der Steuergegenstand ist von der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden: Während er den steuerlich relevanten Tatbestand umschreibt, bestimmt die Bemessungsgrundlage die Höhe, nach der die Steuer konkret berechnet wird. Im Abgabenverfahren ist die zutreffende Bestimmung des Steuergegenstands wesentlich, weil davon die anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften, Befreiungen und Verfahrensregeln abhängen können. Ein Rechtsmittel kann daher insbesondere darauf gestützt werden, dass die Abgabenbehörde einen Sachverhalt zu Unrecht einem bestimmten Steuergegenstand zugeordnet hat.