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Redaktion FORUM Media | Glossar

Vorsorgekasse

Betriebliche Vorsorgekassen sind Unternehmen, die nach dem Bankwesengesetz dazu berechtigt sind, das betriebliche Vorsorgekassengeschäft zu betreiben. Der einer Veranlagungsgemeinschaft zuzurechnende Teil des Einkommens betrieblicher Vorsorgekassen iSd BMSVG ist von der Körperschaftsteuer befreit. Aufgabe der Betrieblichen Vorsorgekasse ist es, die einbezahlten Beiträge zu verwalten. Diese stehen im Eigentum der Betrieblichen Vorsorgekassen, die die Beiträge treuhändig für die Anwartschaftsberechtigten hält. Für die Auswahl einer BV-Kasse hat der Dienstgeber sechs Monate Zeit. Kommt es innerhalb dieses Zeitraumes zu keinem Beitrittsvertrag, ist der zuständige Krankenversicherungsträger verpflichtet, ein Zuweisungsverfahren einzuleiten.