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Dokument-ID: 1245208
Dreiecksgeschäfte
Dreiecksgeschäfte sind vereinfachte innergemeinschaftliche Lieferketten zwischen drei Unternehmern in drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Durch die Sonderregelung wird die Umsatzsteuer nur einmal erhoben, und der mittlere Unternehmer muss sich nicht im Bestimmungsland registrieren. Ziel ist die administrative Entlastung bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen.