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Redaktion FORUM Media | Glossar

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Um als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu gelten, müssen diese aus einer selbstständigen, nachhaltigen Tätigkeit stammen, der mit Gewinnabsicht und durch Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr nachgegangen wurde. Diese Tätigkeit darf weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbstständige Tätigkeit gesehen werden. Weiters fallen Gewinnanteile von Gesellschaftern, welche Mitunternehmer der Gesellschaft sind sowie die Vergütungen die die Gesellschafter für ihre Tätigkeit in der Gesellschaft beziehen und Vergütungen für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft unter diese Einkunftsart. Auch Veräußerungsgewinne iSd § 24 EstG sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Begriff des Gewerbebetriebes nach § 23 EStG deckt sich nicht zwingend mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd § 1 Abs 2 GewO. Aus dem Umstand, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit aufgrund einer Gewerbeberechtigung beziehen (VwGH Ra 2019/08/0109).