Flächenwidmung
Die Flächenwidmung legt nach den jeweiligen landesrechtlichen Raumordnungsvorschriften fest, wofür Grundstücksflächen genutzt werden dürfen. Typische Widmungsarten sind etwa Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche. Eine Umwidmung kann den Wert eines Grundstücks erheblich steigern, etwa wenn bisheriges Grünland als Bauland gewidmet wird. Für die Immobilienertragsteuer kann eine Umwidmung bei vor dem 31. März 2012 erworbenem Grund und Boden für die Ermittlung der Einkünfte von Bedeutung sein. Entscheidend sind dabei die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Umwidmung und Veräußerung.