Neu
Dokument-ID: 1245210
Familienheimfahrt
Die Familienheimfahrt ist die regelmäßig vom Arbeitgeber gewährte Fahrt des Arbeitnehmers von seinem Einsatzort zum Wohnort der Familie. Sie kann als steuerlich begünstigte Reisekosten geltend gemacht werden, insbesondere bei doppelter Haushaltsführung, um den beruflich bedingten Mehraufwand auszugleichen.