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Dokument-ID: 781496
8.1.1 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
Im Jahr 2015 hat der österreichische Verordnungsgeber für das kleinste Segment der Gewerbebetriebe eine Regelung geschaffen, die konkrete Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vorsieht. Durch eine Novelle im Jahr 2018 wurden noch weitere Kategorien von Betrieben genehmigungsfrei gestellt. Im Folgenden werden sämtliche Betriebsanlagen dargestellt, die in den Genuss dieser Regelung fallen.