Neu
Dokument-ID: 482500
3.1.3 Zusätzliche materiellrechtliche Genehmigungsanforderungen – Umweltschutz und Emissionsgrenzwerte
Im Genehmigungsbescheid ist sicherzustellen, dass eine IPPC-Anlage so errichtet, betrieben und aufgelassen wird, dass dem grundsätzlichen Gebot der Vermeidung von Umweltverschmutzungen durch Emissionen der Anlage entsprochen wird, insbesondere durch den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden technologischen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen sowie durch die effiziente Verwendung von Energie.