Neu
Dokument-ID: 974505
6.7.13 Einwirkungsbewilligung
Einer Einwirkungsbewilligung nach § 32 WRG bedürfen
- Einwirkungen auf Gewässer,
- die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit (in physikalischer, chemischer oder biologischer Hinsicht) beeinträchtigen.