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Dokument-ID: 974419
6.5 Schutz- und Regulierungsbauten, Pflege der Gewässer
Wasser kann auch eine Gefahr darstellen. Insbesondere zum Schutz vor Überschwemmungen sind Maßnahmen zur Abwehr von Gewässern zu treffen.
Für solche Schutzbauten und andere, mit der Pflege von Gewässern in Zusammenhang stehende Bauten enthält das WRG eigene Bewilligungspflichten.