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Martin Ryba | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Vorschreibung zusätzlicher Auflagen und Sanierungskonzept

Infolge behördlicher Überprüfungen kann es zuweilen zu Vorschreibungen kommen, die erheblichen Aufwand mit sich bringen.

Beispiel:

Bei einem, im Innenhof von Wohnhäusern gelegenen Kfz-Betrieb ergibt eine behördliche Erhebung, dass die – seit Jahren unverändert betriebene – Lüftungsanlage zu laut ist, was zur bescheidmäßigen Vorschreibung eines Schalldämpfers und eines neuen Schallpegel-Grenzwertes an der Ausblasung führt.

Beispiel:

In einem mittelständischen Beherbergungsbetrieb, welcher seit den 1980er Jahren genehmigt ist und alle Auflagen einhält, ergibt eine behördliche Kontrolle, dass der Brandschutz ungenügend ist. Dies führt zur bescheidmäßigen Vorschreibung eines brandschutztechnischen Sanierungskonzeptes.

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