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Dokument-ID: 380758
3.8.4 Anhand welcher Kriterien wird die Strafbarkeit festgestellt?
Die Verwaltungsübertretung ist ein anderer Ausdruck für jene Fehlhandlungen, die von den Verwaltungsbehörden zu ahnden sind. Es handelt sich dabei um eine grundsätzlich verbotene, also mit Strafe bedrohte Tat, die im Zustand der Zurechnungsfähigkeit und mit Verschulden begangen worden ist. Die Straffreiheit ist nur dann möglich, wenn diese Tat ausnahmsweise vom Gesetz erlaubt ist.