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Dokument-ID: 974394
6.4.1 Allgemeine wasserrechtliche Sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflicht
Damit die Gewässer entsprechend dieser Zielsetzung reingehalten und vor Verunreinigungen geschützt werden, ist eine allgemeine wasserrechtliche Sorgfaltspflicht normiert. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Reinhaltungspflicht für jeden, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine Einwirkung auf Gewässer herbeiführen können.