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Neu Dokument-ID: 803413

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Naturschutz

Durch die Naturschutzgesetze der Länder sollen die Landschaft, die wildlebenden Tiere und Pflanzen (Artenschutz, Schutz des Artenreichtums) und deren Lebensräume (Lebensraumschutz) sowie besondere Gebiete und Naturgebilde geschützt werden. Es soll die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und die Natürlichkeit und Unberührtheit bestimmter Gebiete gewahrt bzw wiederhergestellt werden. Doch auch Kulturlandschaft, also nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustand erhaltene, sondern durch den Menschen gestaltete Natur, ist geschützt. Ziel ist es auch, die Natur für die Gesundheit und Erholung der Menschen zu wahren sowie etwa Waldlehrpfade zur Vermittlung von Wissen einzurichten.

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