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Neu Dokument-ID: 974423

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6.1 Ablauf des Verfahrens

Die Wasserrechtsbehörde ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde, das ist in Städten mit eigenem Statut der Magistrat oder der Bürgermeister, sonst die Bezirkshauptmannschaft.

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