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Dokument-ID: 483544
5.4.2 Grundsätze bei der Revision von IPPC-Anlagen
Auch wenn, wie in der Fallvariante, IPPC-Anlagen nicht geändert werden, treffen den Anlagenbetreiber einer genehmigten Anlage nach einiger Zeit erweiterte Revisionspflichten gem § 81b GewO, die deutlich über die normalen Prüfpflichten für gewerbliche Anlagen hinausgehen.