Neu
Dokument-ID: 914047
3.1 Betriebsunterbrechung
Im Gegensatz zur Auflassung der Betriebsanlage, die eine dauerhafte Einstellung des Betriebs der gesamten Anlage oder einzelner Anlageteile ist, sind an die Betriebsunterbrechung weniger strenge Rechtsfolgen geknüpft.