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Neu Dokument-ID: 678729

Claudia Reithmayer-Ebner - FORUM Media (red) | Muster | Checkliste

2.2.9 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren – Vergleich mit ordentlichem Genehmigungsverfahren

Unterschiede zum ordentlichen Genehmigungsverfahren

  • Eingeschränkte Parteistellung der Nachbarn
    • Parteistellung nur hinsichtlich der Frage, ob das vereinfachte Genehmigungsverfahren anzuwenden ist
    • Darüber hinaus nur Anhörungsrecht (und damit diesbezüglich kein Recht auf Rechtsmittel)
  • Entscheidung mittels Feststellungsbescheid binnen 3 Monaten
  • Keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd ABGB, daher haben Nachbarn nicht nur privatrechtliche Schadenersatzansprüche, sondern auch privatrechtliche Unterlassungsansprüche

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