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Dokument-ID: 974383
6.3.3 Bewilligungsverfahren
Ist eine Maßnahme oder Anlage bewilligungspflichtig, muss derjenige, der sie durchführen möchte, einen entsprechenden Antrag bei der Wasserrechtsbehörde stellen. Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft bzw in Städten mit eigenem Statut der Magistrat bzw der Bürgermeister.