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Dokument-ID: 736274
2.1.9 Verfahrensrechtliche Besonderheiten des UVP-G
Fällt ein Vorhaben unter eine der Ziffern des Anhangs 1 UVP-G oder wird aufgrund der Zusammenrechnung mit anderen Vorhaben in räumlicher Nähe der Schwellenwert einer Ziffer des Anhangs 1 erreicht oder fällt die Änderung eines Vorhabens unter das UVP-G, ist ein UVP-(Feststellungs-)Verfahren durchzuführen.